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Zoll-Ausfuhranmeldung mit Kurzzeitkennzeichen
Die Ausfuhr eines Fahrzeugs aus Deutschland, mit gültigen, angebrachten Kurzzeitkennzeichen ist generell möglich.
Hierbei müssen Sie beim Zoll angegeben, dass Ihr Fahrzeug per Anhänger überführt wird. Eine Überführung auf eigener Achse kann nur mit einem Zollkennzeichen in den Papieren durchgeführt werden.
Allen Privatpersonen empfehlen wir ein Zollkennzeichen zu beantragen. Es ist in der Anschaffung zunächst zwar etwas teurer und aufwendiger im Beschaffungsablauf. Dafür werden Sie jedoch während der Fahrt weniger Probleme mit diesem Kennzeichen haben, da es auch von allen ausländischen Behörden akzeptiert werden muss.
Kurzzeitkennzeichen werden in manchen Ländern leider nicht immer anerkannt, es drohen hier Strafen und unnötiger Ärger. Abgesehen davon können Sie durch solche Probleme viel Zeit verlieren.
Solche Probleme haben aber nichts mit dem Versicherungsschutz sondern nur mit der Akzeptanz der Schilder im jeweiligen Land zu tun.
Selbst wenn in den Ländern ein gültiger Versicherungsschutz vorhanden ist, wird die Art des Kennzeichens oft gesondert behandelt.
Die von uns, der evb-kurzzeit.de, angebotene Versicherung beinhaltet in vielen Ländern einen gültigen Versicherungsschutz.
Sie sollten sich vor der Abfahrt darüber informieren, ob es aktuell Probleme für die Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen in den Ländern auf Ihrer Route existieren.
Solche Probleme könnten auch örtlich begrenzt auftauchen, das bedeutet, dass nur ein bestimmtes Stadt- oder Landgebiet das Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptiert und Sie trotzdem die anderen Regionen des Landes problemlos passieren können.
Unten listen wir alle erforderlichen Angaben auf die Sie für eine Zoll-Ausfuhranmeldung benötigen:
Erforderliche Angaben für eine Zoll-Internet-Ausfuhranmeldung
I. Angaben zu Ausführer und Empfänger des Fahrzeuges
- Name und Anschrift des Ausführers (wenn vorhanden auch Zollnummer)
- Name und Anschrift des Empfängers/Käufers
II. Angaben zur Route
- Ausfuhrland (von)
- Bestimmungsland (nach)
- Ausfuhrzollstelle (Vorführung des Fahrzeugs)
- Ausgangszollstelle (Grenzübergang EU-Nicht EU)
III. Angaben zum Fahrzeug
Im Fahrzeugschein (Teil I) zu finden unter: | |
---|---|
1. Hersteller u. Typ | D.1 u. D.3 |
2. Fahrzeugart (LKW,PKW..) | 5 |
3. Fahrgestellnummer | E |
4. Erstzulassung | B |
5. Kraftstoff (Diesel, Benzin,..) | P.3 |
6. Hubraum | P.1 |
7. Gesamt-Rohmasse | G |
IV. Angaben zur Rechnung
Netto-Rechnungsbetrag
+49 (0)2421 / 1219763